Nach der Übernahme durch Vodafone bekamen Mannesmann-Manager Millionen-Boni. Der folgende Untreue-Prozess gegen Aufsichtsräte, u. a. Deutsche-Bank-Chef Ackermann, endete 2006 mit Vergleichszahlungen — belastete jedoch das Bild der Deutschland-AG dauerhaft.
Die feindliche Übernahme durch Vodafone AirTouch
Im November 1999 startete der britische Mobilfunkriese Vodafone unter Chris Gent den damals beispiellosen Versuch einer feindlichen Übernahme des Düsseldorfer Traditionskonzerns Mannesmann. Nach einer monatelangen Abwehrschlacht gab der Mannesmann-Vorstandsvorsitzende Klaus Esser im Februar 2000 den Widerstand auf, wodurch Vodafone das Unternehmen für rund 190 Milliarden Euro übernahm. Dieser Deal markierte das Ende eines der bedeutendsten deutschen Industriekonzerne und verwandelte ihn in ein reines Telekommunikationsunternehmen.
Umstrittene Millionenprämien für den Vorstand
Kurz nach dem Vollzug der Fusion gerieten hohe Sonderzahlungen in den Fokus der Öffentlichkeit, die Klaus Esser und weiteren Managern sowie Aufsichtsräten gewährt wurden. Insgesamt flossen Anerkennungsprämien und Abfindungen in Höhe von rund 57 Millionen Euro (ca. 111,5 Millionen D-Mark) aus dem Konzernvermögen. Besonders die Zahlung von rund 30 Millionen D-Mark an Esser selbst löste eine Debatte über die moralischen und rechtlichen Standards der sogenannten Deutschland-AG aus.
Anklage wegen Untreue gegen Ackermann und Funk
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf leitete Ermittlungen gegen führende Köpfe ein, darunter Josef Ackermann, das damalige Vorstandsmitglied der Deutschen Bank, und den Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Funk. Ihnen wurde schwere Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen, da sie die Prämien genehmigt hatten, ohne dass eine rechtliche Verpflichtung oder eine ersichtliche Gegenleistung für das Unternehmen vorlag. Der Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf begann im Jahr 2004 und zog internationale Aufmerksamkeit auf das deutsche Corporate-Governance-System.
Freispruch, Revision und die Einstellung gegen Geldauflage
Nach einem ersten Freispruch im Jahr 2004 hob der Bundesgerichtshof das Urteil 2005 auf, da Prämien ohne betriebliche Notwendigkeit als Vermögensnachteil für die Aktionäre gewertet wurden. Das zweite Verfahren endete schließlich im November 2006 mit einer Einstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage von insgesamt 5,8 Millionen Euro durch die Angeklagten. Josef Ackermann, der während des Prozesses das kontrovers diskutierte Victory-Zeichen zeigte, zahlte allein 3,2 Millionen Euro, womit eine strafrechtliche Verurteilung vermieden wurde.